Annahme: Grundsätzlich wird Sperrmüll im Recyclingcenter Munsbach angenommen. Es wird unterschieden zwischen verwertbarem, nicht verwertbarem und nicht zulässigem Sperrmüll.
Anmeldung: Anmeldung des Sperrmülls in der Rezeption zwecks Überprüfung auf nicht verwertbare Anteile.
Kosten: Jedes NICHT verwertbare Sperrmüllteil wird erfasst und gemäss den aktuellen Gebührentarifen Ihrer Gemeinde an Sie weiterverrechnet. Mit Ausnahme von PKW-Reifen bleibt die Abgabe von verwertbaren Sperrmüllteilen nach wie vor kostenlos.
Bitte beachten: Sortieren Sie die verwertbaren Anteile Ihres Sperrmülls, wie z.B. Metallschrott, Altholz, Kartonagen, Glas, saubere Kunststoff-Verpackungen, sauberes Styropor®, Bauschutt, Elektro- und Elektronikgeräte vorher aus und geben Sie diese separat im Recyclingcenter Munsbach ab.

 

Sperrmülldefinition für die Abgabe im Recyclingcenter Munsbach

 

Was gilt als NICHT verwertbarer Sperrmüll?

 

  • Sofas, Sessel, Liegen, Polsterstühle, sonstige Polstermöbel

  • Teppiche und Teppichböden

  • Matratzen

  • Unzerlegte Holzmöbel

  • Große Kissen

  • Rollläden aus Kunststoff

  • Koffer und größere Taschen

  • Verschmutzte Kunststofffolien und Planen

  • Größere Gegenstände aus Kunststoff (z.B. Gartenmöbel, Eimer, kaputtes Spielzeug, Plastikwannen und –becken, usw.)

  • Tapetenreste

  • Baumaterialien aus Kunststoff (z.B. Isolierstoffe wie Styrodur®, verschmutztes Styropor®, Kabelbahnen, Leisten, Rohre, usw.)

 

Was wird im Recyclingcenter Munsbach NICHT angenommen, auch nicht als unverwertbarer Sperrmüll?

  • Hausmüll oder hausmüllähnlicher Gewerbe- oder Industriemüll, auch dann nicht, wenn er in Plastiksäcken oder Kartons angeliefert wird.

  • Organische Gartenabfälle.

  • Altreifen von Lastkraftwagen und Traktoren.

  • Gegenstände, die wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder aus sonstigen Gründen nicht in den Sperrmüll-Container geladen werden bzw. den Container beschädigen könnten.